Honorar
Honorar Psychotherapie
Allgemeines: Als psychotherapeutischer Heilpraktiker werden die psychotherapeutischen Leistungen in unserer Praxis nach der Gebührenordnung f. Heilpraktiker (GebüH) und analog nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) liquidiert. Ein Coaching kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden!
Zusatzversicherung: Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann je nach Tarif die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Private Krankenkasse und Beihilfe: Die PKV und auch die Beihilfe erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann je nach Tarif ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen. Abzurechnen sind unsere Leistungen als Heilpraktikerleistung auch wenn psychotherapeutisch behandelt wird. Falls Ihr Vertrag grundsätzlich Heilpraktikerleistungen beinhaltet, und den Heilpraktiker für Psychotherapie nicht eindeutig ausschließt, sind die Krankenkassen zur Zahlung verpflichtet. Dazu gibt es eine eindeutige Rechtsprechung.
Gesetzliche Krankenkassen: Die GKV zahlt ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet, außer im Rahmen einer Zusatzversicherung (siehe oben).
Steuertipp: PSYCHOTHERAPEUTISCHE HEILPRAKTIKERKOSTEN STEURLICH ABSETZEN Wenn Ihre Krankenkasse oder Beihilfe psychotherapeutische Krankheitskosten nur zum Teil oder überhaupt nicht erstattet, können Sie die Kosten in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ ansetzen.
Beratung/Coaching/Paarberatung
Coaching/Paarberatung: Einzelberatung/-coaching 60 Min. / 100,00 €; Einzelberatung/-coaching 90 Min. / 125 €; Paarberatung 60 Min. / 120 €; Paarberatung 90 Min. / 150 €;
Hinweis: Beratung/Coaching/Paarberatungen können NICHT über die Krankenversicherungen abgerechnet werden, da es sich hierbei nicht um eine Heilbehandlung mit Krankheitswert handelt. Hat das Coaching einen Bezug zu Ihrem Beruf, können Sie die Honorarkosten als "Werbungskosten" in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Vorteile als Selbstzahler!
Ihre Vorteile: Es ist verständlich, dass viele Menschen die Kosten von ihrer Krankenkasse lieber erstattet bekommen wollen - dafür zahlen sie ja auch ihren Beitrag. Dennoch gibt es einige Nachteile, die Therapiekosten über Krankenkassen abzurechnen. Wenn Sie einmal eine Abrechnung eingereicht haben, dann sind Sie bei der Versicherung als "psychisch erkrankt" erfasst. Diese Tatsache hat lange Bestand in den Versicherungsdatenbanken mit einigen negativen Folgen für Sie: Das Abschließen einer Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung ist i. d. Regel nicht mehr möglich, da eine psychische Vorerkrankung ein absolutes Ausschlusskriterium darstellt. Wenn Sie in eine private Krankenkasse wechseln wollen, wird das ebenso schwer sein. Als sog. "Risikopatient" werden Sie entweder gar nicht oder nur zu höheren Konditionen aufgenommen, teilweise mit bis zu 100,00 € Risikoaufschlag pro Monat. Wenn Sie sich in der Ausbildung/im Studium als Lehrer, Jurist, Soldat, Polizist usw. befinden und Sie später eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen, werden Sie vor der Verbeamtung ebenfalls nach "psychischen Vorerkranken" gefragt, d.h. eine von den Krankenkassen erfasste Psychotherapie kann ebenfalls die Karriere gefährden. Wer hier falsche Angaben macht, dem kann der Beamtenstatus auch wieder aberkannt werden. Überlegen Sie vorher genau, ob Sie den Weg über die Kostenerstattung durch die Krankenkassen gehen wollen oder nicht.
Terminabsagen
Wir arbeiten in unserer Praxis nach dem sog. Bestellsystem, d.h. dass die Sitzungen für Sie reserviert sind. Ein ausgefallener oder nicht rechtzeitig abgesagter Termin ist daher für uns ein Honorarausfall. Sofern Sie einmal verhindert sein sollten, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich mitzuteilen. Eine Absage sollte nur in dringenden Fällen erfolgen. Bei Absagen später als 24 Stunden vor dem Termin berechnen wir Ihnen die Sitzung privat mit 80% des vereinbarten Honorars, da wir in diesem Fall den Termin nicht kurzfristig neu besetzen können (siehe §615 BGB). Bitte beachten Sie, dass ein Ausfallhonorar von Krankenkassen nicht erstattet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
PSYCHOTHERAPEUTISCHE HEILPRAKTIKERKOSTEN STEURLICH ABSETZEN
Wenn Ihre Krankenkasse oder Beihilfe psychotherapeutische Krankheitskosten nur zum Teil oder überhaupt nicht erstattet, können Sie die Kosten in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ ansetzen.
Berufliches Coaching können Sie evtl. ebenfalls als "Werbungskosten" steuerlich geltend machen. Fragen Sie hierzu Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Bei sog. "Härtefällen" (z.B. Auszubildende, Studenten, Arbeitslose) kann eine individuelle Einzelregelung getroffen werden, da wir am Projekt "Soziales Honorar" durch den VFP-Verband mitmachen. Bitte sprechen Sie uns darauf an!